Was sich am 12. August für Online-Händler geändert hat und warum die Rechnung erst 2027 kommt
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Die meisten Händler haben davon vor allem eines mitbekommen: nichts. Kein Brief, kein neues Portal, kein Formular. Genau das ist das Tückische daran.

Wer heute in mehrere EU-Länder verkauft, ist längst registriert: LUCID in Deutschland, Triman-Kennzeichnung für Frankreich, CONAI in Italien. Diese Systeme laufen weiter. Die PPWR schafft sie nicht ab. Sie legt eine Ebene darüber: einheitliche Rollen für Hersteller und Händler, Nachweispflichten mit fünf Jahren Aufbewahrung bei Einweg- und zehn Jahren bei Mehrwegverpackungen, Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette.
Und einen Punkt, der in den Zusammenfassungen meist untergeht: Für das Jahr 2026 müssen Mengen je Land, Material und Gewicht gemeldet werden, fällig 2027. Das klingt nach einem Termin in ferner Zukunft. Es ist das Gegenteil: Die Daten für diese Meldung entstehen jetzt, jeden Tag, in jeder Bestellung. Der Karton, das Füllmaterial, das Etikett, multipliziert über alle Bestellungen und sortiert nach Zielland.
Händler, die das im Blick haben, führen diese Zahlen fortlaufend. Alle anderen werden sie nächstes Jahr rekonstruieren müssen: aus Shop-Exporten, Lieferantenmails und der Erinnerung von Kollegen. Wer das einmal versucht hat, weiß: Es ist entweder unmöglich oder teuer.
Dazu kommt die Behördenseite. Marktüberwachung heißt: Eine Anfrage aus Frankreich oder Spanien kann jederzeit kommen, mit Fristen von wenigen Werktagen. Die Frage ist dann nicht, ob die Nachweise existieren. Meistens existieren sie. Die Frage ist, ob sie jemand findet.
Die unbequeme Wahrheit: Das ist kein Formular-Problem. Es ist ein Datenproblem. Und es lässt sich heute mit ein bis zwei Stunden im Monat lösen, oder nächstes Jahr mit Wochen.
Wir haben daraus einen Selbstcheck gebaut. Drei Minuten, sieben Fragen. Am Ende wisst ihr, welche Registrierungen euch fehlen und ob eure Mengenbasis für 2026 trägt.
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